Jeder bei einem belgischen Verein angemeldete Spieler ist bei einem Unfall beim Fußball durch die Verbandsversicherung geschützt. Um eine Erstattung zu erhalten, müssen Sie aber einige Schritte beachten, vor allem eine Frist.
Wer ist versichert?
Die Verbandsversicherung wird vom belgischen Fußballverband bei Arena abgeschlossen. Sie umfasst eine Unfallversicherung (Ihre Verletzungen) und eine Haftpflichtversicherung. Sie schützt angemeldete Spieler bei den Vereinsaktivitäten: Spiele und Training.
Einen Unfall melden
- Lassen Sie die Verletzung von einem Arzt feststellen, mit dem Unfallformular Ihres Vereins.
- Geben Sie das Dokument dem Sekretär Ihres Vereins.
- Der Verein meldet den Unfall über die Plattform des Verbands innerhalb von 21 Tagen. Danach verfällt der Anspruch.
- Lassen Sie vor der Rückkehr ein Genesungsattest ausstellen.
Was wird erstattet?
- Kosten für Arzt, Physiotherapie, Krankenwagen (am Unfalltag), Krankenhaus und Apotheke werden ergänzend zur Krankenkasse erstattet (der Eigenanteil), im Rahmen der offiziellen LIKIV-Tarife.
- Die Deckung läuft bis zur Wiederaufnahme, höchstens 2 Jahre nach dem Unfall.
- Eine Selbstbeteiligung von etwa 13,50 € (indexiert) pro Fall bleibt zu Ihren Lasten.
- Honorarzuschläge (nicht vertragsgebundener Arzt) und Einzelzimmerzuschläge sind nicht gedeckt.
Häufige Fragen
Bin ich im Training versichert?
Welche Frist gilt für die Meldung einer Verletzung?
Quellen
- Verbandsreglement KBVB/URBSFA, Anhang 1 „Versicherungen“ (französisch)
- Hilfecenter des Verbands: Was deckt die Versicherung?
Dieser Ratgeber fasst die zum Aktualisierungsdatum geltenden Regeln zur Information zusammen. Die Reglemente ändern sich jede Saison: Im Zweifel gilt das Verbandsreglement und die Auskunft des Sekretariats Ihres Vereins oder des Verbands.